Grundsätzlich gilt, dass der Vertrag zwischen den Eltern und dem Essensanbieter geschlossen wird. Weiterhin existiert ein Vertrag für die Nutzung der Räumlichkeiten zwischen dem Essensanbieter und dem Schulträger (hier sind auch bestimmte Kündigungsfristen zu beachten, z.B. Schulhalbjahr / Schuljahresende).

Wenn eine Umfrage zum Schulessen durchgeführt werden soll, ist es sinnvoll verschiedene prägnante Punkte, die von Schüler/innen und Eltern bewertet werden sollen, konkret aufzuführen. Da sonst die Gefahr besteht, keine genauen Angaben zu erhalten oder eine zu geringe Umfragebeteiligung erzielt wird.

In einigen Schulen werden regelmäßige Verkostungen durch den Eltern- / Schülerrat durchgeführt, um die gleichbleibende Qualität abzusichern.

Generell ist die Schulkonferenz für einen Anbieterwechsel beschlussfassend. Eltern / Schüler/innen können einen Arbeitskreis bilden und verschiedene Angebote vergleichen. Sie können Probeessen durchführen, auch in Absprache mit weiteren Schulen, zu denen der potentielle Essensanbieter bereits liefert. Das hat den Vorteil, dass man das Essen in der Form sieht, wie es die Schüler/innen erhalten.

 

Unterstützung erhalten Sie auch bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen:

Manuela Sorg, Koordinatorin für den Bereich Schule, 0351/501936-63, www.vernetzungsstelle-sachsen.de

Newsletter der Vernetzungsstelle - Anmeldung hier

 

Broschüre Schulverpflegung(PDF, 2,9 MB)

Verschiedene Broschüren als Download stehen unter www.in-form.de (Vernetzungsstelle Schulverpflegung) zurVerfügung.

Leerliste zur Überprüfung der Häufigkeit von Lebensmitteln pro 20 Tage(PDF, 68 kB) 

Beispiel Fragebogen 1(XLS, 26 kB)

Beispiel Fragebogen 2(XLS, 31 kB)

Beispiel Essensauswertung(PDF, 13 kB)

Eine Liste von Anbietern im Großraum Nordsachsen liegt dem KER-Vorstand vor und wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.