Die Schulkonferenz ist das wichtigste demokratische Organ für aktive Mitbestimmung, welches vom Gesetzgeber an jeder öffentlichen Schule eingerichtet wurde.
Sie soll das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern fördern und schafft die direkte Verbindung zwischen Lehrerkonferenz, Elternrat und Schülerrat.
Hier können Entscheidungen demokratisch ausgehandelt werden. Eltern haben über die Schulkonferenz die gesetzliche Möglichkeit, zielgerichtet die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule mit zu gestalten. Die Beschlüsse der Schulkonferenz können ausschlaggebend für weitere Gremien (z. B. Ortschaftsräte, Stadträte) sein und die Arbeitsgrundlage zur Fassung von Folgebeschlüssen liefern. Sie sind für den Schulleiter bindend.
Quelle: Handreichung für Elternvertreter: Elternvertreter, was tun?(PDF, 2,2 MB) (S. 26 - 28)
Angelegenheiten, die den Beschluss der Schulkonferenz erfordern(PDF, 33 kB)
Schulkonferenzverordnung (Quelle: REVOSax)